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Bitte beachten Sie, dass wir zum J-Visum nicht beraten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Das J-Visum (oft auch Studentenvisum) wird auch Exchange Visitor Visa genannt. Dieser Name deutet schon an, was die Grundlage bzw. der Zweck für diese US-Visumskategorie ist: Die Förderung der Völkerverständigung. Das Gesetz wörtlich: „increasing the mutual understanding between the people of the United States and the people of other countries by means of mutual education and cultural exchange“.
Die Koordination des Exchange Visitor Program liegt letztlich beim U.S. Department of State. Umfängliche und offizielle Informationen finden sich auf dieser Webseite.
Unterkategorien des J-Visum
Das eine J-1-Visum gibt es nicht. Stattdessen gibt es verschiedene Unterkategorien mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Derzeit gibt es, je nach Zählung, 15 Unterkategorien:
- Alien Physician
- Au-pair
- Camp Counselor
- Government Visitor
- Intern
- International Visitor
- Professor
- Research Scholar
- Short-Termin Scholar
- Specialist
- Student
- Summer Work Travel
- Teacher
- Trainee
- Exception for Management Training for Trainees and Interns
Allgemeine Voraussetzungen für das J-Visum
Grundsätzlich werden, anders als bei anderen Visakategorien, für das J-1-Visum Englischkenntnisse verlangt. Darüber hinaus muss der Antragsteller nachweisen bzw. glaubhaft machen können, dass er weiterhin über einen Wohnsitz außerhalb der USA verfügt und diesen nicht aufgeben, sondern zu dem er nach Abschluss des Programms zurückkehren wird, dass er letztlich also keine Einwanderungsabsichten hat.
Program Sponsor - DS-2019
Für das J-1-Visum benötigt man ferner einen sogenannten Program Sponsor, d.h. eine Organisation, die für die Einhaltung der Richtlinien des jeweiligen Programms verantwortlich zeichnet und von der US-Regierung hierfür zugelassen wurde. Sie kann identisch sein mit dem US-Arbeitgeber, der US-Hochschule oder der US-Organisation, bei der man letztlich tätig sein möchte.
Der Sponsor stellt dem Visumsantragsteller ein sog. DS-2019-Formular aus (Certificate of Eligibility for Exchange Visitor bzw. SEVIS-Formular), das dem Konsulat bei der Beantragung des J-1-Visums vorgelegt werden muss.
Die gegenwärtig als Sponsor für das jeweilige Programm infrage kommenden Organisationen können Sie hier finden: http://j1visa.state.gov/programs
SEVIS Fee
Der Antragsteller (oder der Sponsor für das USA Visum) hat zuvor die sogenannte I-901 SEVIS Fee zu entrichten. Grundsätzlich beträgt sie derzeit rund 180 US-Dollar. Für die Unterkategorien Summer Work Travel, Au pair und Camp Counselor sind lediglich 35 US-Dollar zu zahlen.
Informationen zu dieser Gebühr und den Zahlungsmodalitäten sind auf der folgenden Webseite zu finden: https://fmjfee.com/i901fee/.Beim Interviewtermin für das J-1-Visum beim US-Konsulat muss auch das Formular I-901 zum Nachweis der Zahlung der Gebühr vorgelegt werden.
Aufenthaltsdauer
Neben der für jede Kategorie unterschiedlichen Maximalaufenthaltsdauer, die sich aus dem DS-2019-Formular ergibt, darf man nach der Beendigung des offiziellen Programms noch weitere 30 Tage in den USA bleiben, um Urlaub zu machen, „for the purpose of travel“, wie das Gesetz sagt.
Ähnlich ist es mit der Einreise. Grundsätzlich darf der J-1-Visumsinhaber bis zu 30 Tage vor Beginn seines Programms mit seinem J-1-Visum in die USA kommen, ohne dass er etwas Besonderes beachten müsste. Es ist aber nicht möglich, mehr als 30 Tage vor Beginn des Programms visumsfrei („ESTA“) einzureisen und dann, ohne Aus- und Wiedereinreise, das Programm aufzunehmen. Wer einem längeren USA-Aufenthalt unmittelbar an ein J-1-Programm anschließen möchte, müsste z.B. mit einem B-2-Visum einreisen und dann rechtzeitig einen sogenanntenChange of Status beantragen.
Familienangehörige
Ehegatten und Kinder des J-1-Hauptantragstellers können ein J-2-Visum beantragen. Sie müssen ein eigenes DS-2019-Formular vorlegen. Minderjährige und unverheiratete Kinder dürfen mit einem J-2-Visum eine Schule besuchen, ohne ein F-Visum beantragen zu müssen. Grundsätzlich dürfen Kinder und insbesondere auch Ehegatten arbeiten, müssen vor Arbeitsaufnahme aber eine Arbeitserlaubnis (I-765) beantragen.
Home-country Physical Residence Requirement
In manchen Fällen muss der J-1-Visumsinhaber nach Abschluss des US-Programms zwei Jahre außerhalb der USA verbracht haben, bevor er ein L-1-, K-1- oder H-1B-Visum oder ein Einwanderungsvisum beantragen kann.
Wenn der Antragsteller seinen US-Aufenthalt selbst finanziert bzw. keinen Zuschuss seitens der US-Regierung oder der Regierung seines Heimatlandes erhalten hat, untersteht er diesem Residence Requirement in der Regel nicht.
Informationen zu ausgewählten Unterkategorien
Trainee
Für die Unterkategorie „Trainee“ muss man ein
- abgeschlossenes Studium und mindestens ein Jahr Berufserfahrung,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder
- fünf Jahre Berufserfahrung,
jeweils außerhalb der USA und jeweils im einschlägigen Betätigungsfeld, vorweisen können.
Im Interviewtermin beim US-Konsulat muss neben dem DS-2019 auch ein sog. DS-7002-Formular (Training/Internship Placement Plan) vorgelegt werden können. Diesen Trainingsplan arbeitet der Sponsor zusammen mit dem US-Arbeitgeber, bei dem der Antragsteller tätig werden soll, aus.
Mit dem J-1 USA-Visum kann man grundsätzlich bis zu 18 Monate als Traineein den USA arbeiten.
Intern
Für die Unterkategorie „Intern“ ist Voraussetzung,
- dass man an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben ist und sich mindestens im zweiten Semester befindet oder
- der Hochschulabschluss noch keine zwölf Monate zurückliegt.
Auch hier ist ein DS-7002-Formular erforderlich (s. o. „Trainee“).
Mit dem J-1-Visum kann man grundsätzlich 12 Monate als Intern (Praktikant) in den USA arbeiten.
Summer Work Travel
Diese Unterkategorie kommt nicht für Schüler in Betracht, die in den Ferien Urlaub und Arbeit verbinden möchten.Voraussetzung ist nämlich, dass man im Zeitpunkt der Beantragung an einer Post-secondary Academic Institution eingeschrieben ist und zumindest ein Semester abgeschlossen hat.
Einen Sponsor finden
Wie dargestellt, benötigen alle J-Visum Antragsteller auf jeden Fall einen sogenannten Sponsor. Dieser Sponsor verlangt grundsätzlich erhebliche Gebühren. Er kann und wird Sie aber in der Regel gleichzeitig auch gerne zu Ihrem Fall beraten und abklären, ob die Voraussetzungen für ein J-1-Visum erfüllt sind.
Für die Unterkategorien Trainee und Intern kann z.B. die German American Chamber of Commerce California (www.gaccca.org) als Sponsor auftreten.
Bitte beachten Sie, dass wir zum J-Visum nicht beraten. Vielen Dank!
Blogbeiträge zum Thema:
Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!
Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.
Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition
Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.
Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“
Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
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